Implantatprothetik

Die Hauptindikationen für Implantationen sind der Einzelzahnverlust, die einseitige oder beidseitige Freiendsituation und der zahnlose Kiefer.

 

Einzelzahnverlust:

Der größte Vorteil von Implantaten beim Einzelzahnverlust ist - neben dem geringeren Knochenschwund - der Schutz und Erhalt von Zahnhartsubstanz. Bei der konventionellen, rein prothetischen Versorgung von Einzelzahnlücken müssen die ( oft noch gesunden! ) Nachbarzähne zur Aufnahme einer Brücke vorher beschliffen werden. Sind die Nachbarzähne schon prothetisch mit Kronen oder Brücken versorgt, so ist eine komplette Neuanfertigung unter Einbeziehung des fehlenden Zahnes erforderlich. Im Falle einer Implantation kann vorhandener intakter Zahnersatz belassen werden (Abb. 1, Abb. 2).  

 

 

 

           Abb. 1  ( Krone 12,22 ) 

 

 

     Abb. 2 ( Krone 35 )

 


Eine weitere Indikation für Einzelzahnimplantate sind Nichtanlagen von bleibenden Zähnen, sofern ein kieferorthopädischer Lückenschluß nicht möglich oder erwünscht ist.

Im Falle von zerstörten ( aber noch festen ) Zähnen ist eine Implantation unmittelbar nach der Extraktion möglich ( Sofortimplantation ). Ist dies aufgrund akuter Infektionen nicht sofort möglich, so kann die Implantation zu einem späteren Zeitraum (ca.  6-8 Wochen ) erfolgen. ( verzögerte Sofortimplantation ).
 
                                                     

 

Freiendsituation einseitig ( Abb.4, Abb.5, Abb.6.) und beidseitig ( Abb.3)

 

 

        Abb. 3    ( Kronen 37,46,47 )

 

                                                             

Ist die Zahnreihe, oder sind die Zahnreihen verkürzt, ist bei einer konventionellen prothetischen Lösung nur eine Versorgung mit einer herausnehmbaren Prothese möglich. Neben der Einschränkung im Kaukomfort führt eine Prothese häufig zu parodontalen und kariösen Schäden an der verbleibenden Restbezahnung.

 

      Abb. 4  ( Kronen 25,26 )       

 

  

 

              

                              Abb. 5 ( Krone 36 )

 

Aufwändigere Halteelemente, wie Geschiebe oder Teleskopkronen, machen widerum das Beschleifen von gesunden Zähnen erforderlich. Herausnehmbarer Zahnersatz ist außerdem reparaturanfällig.

 

 

     Abb. 6 ( Kronen 36,37 )

 

 

Abb. 8 zeigt eine Brückenversorgung der Unterkieferschneidezähne auf zwei Implantaten.

 

 

Abb. 8

 

Implantate bieten deutliche Vorteile:  Maximaler Kaukomfort, Ästhetik

 

 

Zahnloser Kiefer:

 

Die Höchststrafe für den Patienten und den behandelnden Zahnarzt: Die Unterkiefer-Totalprothese!

Bei flachem Kiefer findet die Prothese keinen Halt. Dadurch minimaler Kaukomfort.

 

    Abb. 9

 

 

Die Lösung: 4 Implantate mit anschließender Stegkonstruktion ( Abb. 9) und Prothese ( Abb. 10)

 



    Abb. 10

 


Bei der gleichen Versorgungsart werden im Oberkiefer in der Regel 6 Implantate benötigt.

Abb. 11 und Abb. 12  zeigen einen Fall mit Teleskopaufbauten auf 4 Implantaten.

 

  Abb. 11

 

 

 

  Abb. 12

 

Eine Versorgung mit festsitzendem Zahnersatz erfordert im Oberkiefer mindestens 8 Implantate, im Unterkiefer 6 Implantate.